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Blog

Altersfreigabe bei Büchern

Erstellt am20.07.2023
Sinn oder Unsinn?
Sie sind Ihnen sicherlich bekannt, die bunten Aufkleber auf Filme oder Videospiele, die uns zeigen ab welchem Alter das entsprechende Medium freigegeben ist. Die Einstufung erfolgt nach diversen Kriterien, wie Sprache oder Gewaltdarstellung. Doch wie sieht es bei Bücher aus?
Hier findet man sowas nicht, lediglich eine Altersempfehlung bei Kinderbücher bzw. eine Trigger Warnung bei expliziten Thriller sind Standard oder kommen vor. Doch oft ist der Inhalt eines Buches, Stichwort «Fifty Shades of Grey», eher für Erwachsene gedacht aber für Minderjährige trotzdem zugänglich. Eine Ausweiskontrolle in einer Buchhandlung wäre mir persönlich noch nie begegnet und ohne Kennzeichnung ist diese auch nicht rechtens. Vielleicht kauft man ja nur ein Geschenk für eine erwachsene Person?! Sollte man sich also Gedanken über so eine Altersfreigabe bei Büchern machen oder ist das kompletter Unsinn?

Bevor ich diese Frage beantworte, möchte ich einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen. Woher kommt die FSK-Einstufung überhaupt und wie sieht es in der Schweiz damit aus?

FSK steht für «Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft» und hat ihren Sitz im deutschen Wiesbaden. Ihren Ursprung hat sie aus der Nachkriegszeit, als Deutschland in Besatzungszonen eingeteilt war. Jede Besatzungsmacht versuchte ihr System des Jugendschutzes in ihren zugteilten Zonen einzuführen. Im Jahr 1949 entschied man sich jedoch die FSK zu gründen und beauftragte sie auch gleich mit der Einstufung eines verbotenen Films. «Intimitäten» von Paul Martin wurde von der Nationalsozialistischen Regierung verboten. Nun sollte er freigegeben werden, doch eine Kussszene war es, die die FSK auf den Plan rufte. Schlussendlich entschied man sich den Film freizugeben.

FSK Ratings Dec 2008.gif

Bild: Wikipedia

Bis heute prüft die FSK jeden Film, später kamen noch Videospiele dazu, sofern diese über filmische Sequenzen verfügen, und stuft die Medien nach ihren festgesetzten Kriterien ein. Öfters werden auch Filme und Serien neu geprüft, da sich das soziale Umfeld ständig ändert und Dinge, die vor Jahren als Tabu galten, heute medientauglich sind, oder umgekehrt.

Und in der Schweiz? Prinzipiell hält sich der Schweizer Markt an die Empfehlung der FSK. Gesetzliche Regelung gibt es aber nur in den Kantonen BL, BS, GE, GL, GR, LU, NE, SG, VD, VS und ZH. Kurioserweise herrscht aber nur in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Glarus, Waadt und Zürich eine Kontrollpflicht.

Noch komplizierter wird die Sache, wenn man sich Filme ansieht, die nicht via FSK geprüft worden sind. Das können Schweizer, Italienische oder Französische Filme sein. Hier stuft die Schweiz selber ein und kennt dabei acht Altersklassen (bei der FSK sind es fünf). Dazu gesellt sich von der Prüfungskommission noch ein empfohlenes Alter, das über dem zulässigen Alter liegt. Somit kann es vorkommen, dass ein Film im Kino drei Alterseinstufungen hat. Das zulässige Alter, das empfohlene Alter und das Alter in der Begleitung eines Erwachsenen. Ja, richtig gelesen, kommt ein Elternteil mit, dürfen Kinder in Filmvorführungen, die zwei Jahre unter dem zulässigen Alter liegen. Verrückt, oder?

Um wieder an den Anfang zurückzukehren. Stellen Sie sich diese Situation in einer Buchhandlung vor: Ein Teenager steht vor einem Regal mit Bücher, die alle das blaue «ab 16 Jahre» Siegel tragen. An der Kasse dann die Fachkraft: «Eigentlich darf ich Ihnen das Buch nicht verkaufen, da es erst ab 16 Jahren ist, da im Buch sexuelle Handlungen beschrieben werden, aber ich sehe Ihre Eltern sind dabei, also ist das kein Problem!». Eine Szene, die so niemals stattfinden würde, denn welcher Teenie kauft sich «verbotene» Bücher zusammen mit seinen Eltern?

Doch macht nun so eine Einstufung Sinn? Wird die jugendliche Seele durch das Lesen von Inhalten, die sich an ein älteres Publikum wendet, verdorben? Sieht man sich die heutigen Onlinemedien, wie TikTok oder Instagram an, so lächelt man hier wahrscheinlich nur müde. Das Internet kennt nämlich prinzipiell keine Altersbeschränkung bzw. eine Alterskontrolle. Die Inhalte sind sehr oft durch einen Klick auf «Ja, ich bin 18 Jahre alt» abrufbar. Die Gesetzeslage soll sich hier aber ändern. Die neue Verordnung ist Mitte Juni in die Vernehmlassung gegangen. Diese sieht vor, dass man beim erstmaligen Besuch einer Seite mit nicht jugendfreien Inhalten einen Ausweis hinterlegen muss.

Was das Lesen von Bücher, die für Jugendliche nicht geeignet scheinen, angeht, weiss eigentlich niemand so recht wie es weitergeht. Beim BookTok-Trend werden Chilischoten als Symbol für die «Schärfe» eines Buches genutzt. Sprich, desto mehr Schoten ein Titel erhält, desto «heisser» ist der Inhalt. Doch hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Somit könnte ein Verlag eine eigene Skala aufstellen, die jedoch bei einem anderen Verlag wieder komplett anders aussieht.

Sie merken, das Thema Altersfreigabe oder Jugendschutz bei Büchern ist etwas komplexer als es zuerst den Anschein hat. Ob nach dem Internet evtl. der Buchhandel dran kommt, weiss nur die Kristallkugel und bis dahin ist der aktuelle Trend mit Young- und New Adult Titel vielleicht sogar schon wieder weg.