Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Der Warenkorb ist leer.
Kostenloser Versand möglich
Kostenloser Versand möglich
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Betreuung und Erbrecht

Der Betreute als Erbe oder Erblasser
BuchKartoniert, Paperback
Verkaufsrang32463inRecht
CHF78.50
Zugehörige Produkte
Ersatzprodukt zu

Beschreibung

Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verwoben. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts? haben besondere Relevanz.Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Paragrafen-Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger. ... Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!"(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verbunden. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts? haben besondere Relevanz.Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger. ... Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!"(Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)
Weitere Beschreibungen

Details

ISBN/GTIN978-3-7694-1281-9
ProduktartBuch
EinbandKartoniert, Paperback
Erscheinungsdatum15.11.2022
Auflage23003 A. 3., völlig neu bearbeitete Auflage 2023
Reihen-Nr.36
Seiten306 Seiten
SpracheDeutsch
MasseBreite 149 mm, Höhe 220 mm, Dicke 21 mm
Gewicht460 g
Artikel-Nr.23100612
KatalogBuchzentrum
Datenquelle-Nr.41173924
Weitere Details

Reihe

Bewertungen

Autor

Schlagworte