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Die Rechtsstellung des Unternehmens in grenzüberschreitenden Kartellverfahren

BuchGebunden
Verkaufsrang17481inRecht
CHF83.50

Beschreibung

Das Verbot der Doppelbestrafung (»ne bis in idem«) ist ein fundamentaler Grundsatz des modernen Strafprozesses, der in nahezu jeder Rechtsordnung enthalten ist. Die Ausgestaltungdieser grundlegenden rechtsstaatlichen Garantie wirft im Rahmen des Kartellsanktionsrechts in Europa einige Fragen und Probleme auf. Die Aufdeckung und Bebußung grenzübergreifenderKartelle haben in den letzten Jahren im Umfang deutlich zugenommen. Spiegelbildlich ist das Bedürfnis der betroffenen Unternehmen nach einem angemessenen verfahrensrechtlichen Schutzausgeprägter geworden. Angesichts einer zunehmend dezentralen Anwendung der europäischen Wettbewerbskontrolle und möglicher paralleler Sanktionen auf Ebene der Mitgliedstaaten stelltsich vermehrt die Frage, ob das Doppelbestrafungsverbot der mehrfachen Ahndung kartellrechtlicher Wettbewerbsverstöße in verschiedenen Jurisdiktionen entgegensteht. Diese Frageberührt nicht nur das Verhältnis von Europäischer Gemeinschaft und Mitgliedstaaten, sondern auch das Verhältnis der verschiedenen Sanktionssysteme der einzelnen Mitgliedstaatenzueinander sowie zu Drittstaaten.

In der Dissertation wird diskutiert, ob sich das Verbot der Doppelbestrafung auf das kartellrechtliche Bußgeldverfahren übertragen lässt und ob es auf Unternehmen als juristischePerson wesensmäßig anwendbar ist. In einem ersten Teil werden die rechtlichen Probleme thematisiert, die sich aus der Kooperation dezentral operierender nationaler Wettbewerbsbehördenergeben, während der zweite Teil auf die verfahrensrechtliche Relevanz des Grundsatzes »ne bis in idem« und seine Auslegung im europäischen Recht eingeht. Am Ende steht dieAblehnung einer direkten oder analogen Anwendung des »ne bis in idem«-Grundsatzes auf das Kartellsanktionsrecht. Dieses Ergebnis dürfte - angesichts des uneinheitlichenMeinungsstandes - die wissenschaftliche Diskussion weiter beflügeln. Für die Praxis bedeutsam wird zudem aufgezeigt, dass die Unternehmen gleichwohl nicht schutzlos sind: Ihnen stehendie allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzipien zu Gebote, die in jedem kartellrechtlichen Verfahren zu beachten sind.

Abstract des Autors:

Die internationale Wettbewerbspolitik wird im Allgemeinen durch die Konvergenz der nationalen Rechtsordnungen und das Bemühen um eine verstärkte Kooperation der einzelstaatlichenKartellbehörden geprägt. Eine besondere Bedeutung haben in den letzten Jahren die Aufdeckung und die Abschreckung grenzübergreifender Kartelle und vergleichbar schädlicherWettbewerbsbeschränkungen erlangt. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass mit einer Verschärfung des Kampfes gegen Kartelle das Bedürfnis der Unternehmen nach angemessenemverfahrensrechtlichem Schutz zunimmt. Das gilt v.a. in grenzüberschreitenden Kartellverfahren, etwa im dezentralen Vollzug der Wettbewerbsregeln innerhalb der Europäischen Union. So werdendie Art. 81, 82 EG durch ein Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden vollzogen, das auf einem System paralleler Zuständigkeiten und dem Vertrauen in die Vergleichbarkeit derRechtsordnungen seiner Mitglieder beruht. Dem Netzwerk gehören sowohl die Europäische Kommission als auch die nationalen Kartellbehörden an, die einander zu enger Zusammenarbeit imRahmen der Ermittlungen und zum Austausch belastender Informationen und Beweismittel verpflichtet sind. Verfahrensrechtliche Beschränkungen folgen hauptsächlich aus denGemeinschaftsgrundrechten im Sinne des Art. 6 Abs. 2 EU sowie aus der programmatischen, zurzeit noch unverbindlichen Grundrechtecharta. Ein Wesensmerkmal des dezentralen Rechtsvollzugs bilden dieparallelen Verfahren und Sanktionen mehrerer nationaler Stellen anlässlich derselben Tat. Dieser Umstand hat
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Details

ISBN/GTIN978-3-452-27209-6
ProduktartBuch
EinbandGebunden
Erscheinungsdatum15.10.2009
Auflage1., Aufl.
Reihen-Nr.224
Seiten388 Seiten
SpracheDeutsch
MasseBreite 161 mm, Höhe 231 mm, Dicke 34 mm
Gewicht693 g
Artikel-Nr.2170184
KatalogBuchzentrum
Datenquelle-Nr.7106298
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Autor

Ilja Baudisch

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