Ich habe, als Bewohner des Erdgeschosses laut Haftpflichtversicherungsvertrag dazu verpflichtet, die Fensterläden geschlossen: weniger wegen der Einbrecher (wer unbedingt will, kann, mit etwas Geschicklichkeit und Übung, überall eindringen - das weiss ich), als vielmehr wegen der Stürme und Gewitter; wegen Regen und Hagel: um Wasserschaden zu vermeiden. Am Fensterrahmen im Wohnzimmer ist der eine Haken aus der Mauer gebrochen: Der Fensterladen lässt sich nicht sachgemäss festriegeln. Ich habe, eine halbe Stunde vor Zugsabfahrt, mit Schnüren (dreifach, Seemannsknoten, festgezogen bis zum Anschlag), auch diesen Laden gesichert: Es gilt nichts daran zu rüttlen, für den Wind. Ich habe, am Vorabend, den Eisschrank abgestellt, das Kondenswasser, das sich im Behälter sammelt, am Morgen weggeschüttelt: damit sich keine Eisschicht bildet, beziehungsweise ...